Das Kraftwerk auf Ihrem Balkon
In einer Zeit, in der Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung gewinnen, wird erneuerbare Energie, insbesondere Solarstrom, zu einer immer attraktiveren Option. An diversen Stellen können Immobilien energetisch nachhaltig und unabhängig gestaltet werden, Alt- wie Neubau.
Aktuell stehen in Deutschland Gesetzesänderungen in Planung, die es sowohl Mietern als auch Eigentümern vereinfachen sollen, Photovoltaik-Anlagen auf ihren eigenen oder gemieteten Balkonen (u. ä. Oberflächen) zu installieren.
Diese Veränderungen könnten nicht nur einen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit darstellen, sondern auch finanzielle Vorteile bieten, um die Kosten solcher Anlagen im Laufe der Zeit zu amortisieren. Hier erfahren Sie, wie Sie von diesen geplanten Neuerungen profitieren könnten.
Bislang stellten sich dem Einsatz und der Inbetriebnahme balkontauglicher PV-Anlagen diverse Hindernisse entgegen. Seien es bestimmte Klauseln im Mietvertrag oder Ablehnung seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Mieter und Eigentümer von Wohnungen trafen bisher eher auf Schwierigkeiten, Solarstrom reibungslos zu arrangieren.
Daher der zentrale Bestandteil des Gesetzesentwurfs:
Die Aufnahme von Steckersolargeräten in die Liste der nach § 20 Abs. 2 WEG privilegierten baulichen Veränderungen. Auf diese haben Wohnungseigentümer einen ungehinderten Anspruch – im Mietrecht erfolgen Ergänzungen für den Anspruch auf Gestattung.
Nicht nur sollen künftig weder Vermieter noch die Wohnungseigentümergemeinschaft die Solaranlage für den Balkon einfach blockieren können, es bestehen zudem bereits jetzt je nach Land/Stadt/Kommune verschiedene Förderungen für die PV-Anlage auf dem Balkon.
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern bietet beispielsweise seit November 2022 500 € pro steckfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für Anschaffung und Installation. Sofern es nicht von vornherein vom Energieversorger untersagt ist, kann theoretisch – wenn auch geringfügig – von der EEG-Einspeisevergütung profitiert werden. Eine eingehende Prüfung, wie sehr sich eine oder mehrere Anlagen für eine Immobilie rentieren, bleibt in jedem Fall ratsam.
In Hannover gibt es derzeit leider keine Förderungen für die Anschaffung und Inbetriebnahme von Steckersolargeräten für Balkon, Terrasse, Dach & Co. Im Landkreis Hildesheim werden diese immerhin mit einer Pauschale von 200 € gefördert, sofern die Bedingungen erfüllt sind. So darf die Anlage beispielsweise nicht die Leistung von 600 Watt überschreiten.
Doch auch ohne Förderangebot blicken Experten positiv auf die Zeit bis zur Amortisation einer Anlage, zwischen 3 bis 5 Jahren (eine Rechnung des Energieversorgers Vattenfall schätzt eine durchschnittliche Amortisation nach 4,5 Jahren bei 600 Watt Leistung).
Wann lohnt sich ein Steckersolargerät am meisten?
Je mehr Menschen in einem Haushalt leben, desto eher lohnt sich der Einsatz von Balkon- oder Terrassen-PV-Anlagen. Der Strom fließt nicht direkt in die Geräte im Haushalt, sondern verlangsamt den Zähler, wodurch die Ersparnis bei mehr Stromnutzung zu unterschiedlichen Zeiten am besten erfolgt.
Oftmals werden somit Geräte im Stand-by-Modus gespeist, welche Rechnungen der Verivox zufolge 20 % des jährlichen Stromverbrauchs ausmachen. Die Anschlussleistung darf maximal 600 Watt betragen. Zwei bzw. mehrere Panels lohnen sich als Ausgleich bei ungünstigeren Lichtverhältnissen. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister (MaStR) ist jeweils verpflichtend.
Preislich liegen die Anlagen überwiegend im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich. Je nach Versicherung oder Mietverhältnis fallen turnusmäßige Wartungen an, diese stellen weitere Kosten dar. Generell besteht für Privatpersonen keine Wartungspflicht.
Zur Einhaltung der Norm können Netzbetreiber den Anschluss einer sogenannten Wieland-Steckdose fordern, eine gesetzliche Verpflichtung besteht auch hierbei nicht. Dank Förderungen können die Anlagen an sich potenziell anteilig oder größtenteils amortisiert werden.
Fazit:
Die Photovoltaikanlage ist heutzutage nicht nur für das Eigenheim realisierbar, sondern bereits im kleinen Stil wirksam und sinnvoll. Wohnungsimmobilien können so verglichen mit vielen anderen Maßnahmen recht einfach und für Privatpersonen bezahlbar energetisch aufgewertet werden. Dies bringt Eigentümern wie Mietern Ersparnisse.
Der finanzielle Vorteil variiert je nach Preis, Anbringung, Haushalt, Möglichkeiten zur Förderung und Netzbetreiber. Obendrein sollen nun künftig Zeit und Nerv bei der Frage nach der Anbringung solcher Gerätschaft erspart bleiben.
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