Es gibt viele Wege, die eigene Wohnung energetisch auf Vordermann zu bringen. Immobilien können an vielen Stellen saniert und energetisch aufgewertet werden. Auch kleinere Schritte sind machbar, geeignet für den kleinen Geldbeutel ohne Kredit und große Investition.
Solarstrom von der eigenen Photovoltaikanlage wird häufig mit Eigenheim und großflächigen Paneelen assoziiert, doch auch sogenannte Mini-PV-Anlagen für den Balkon sind eine Option auf dem Markt, für Eigentümer und Mieter von Wohnungen. Im folgenden Beitrag erzählen wir Ihnen, was Ihr bei Anschaffung, Anmeldung und Betrieb für einen reibungslosen Ablauf beachten solltet!
Welches Produkt passt zu meiner Wohnsituation?
Die am Markt angebotenen Mini-PV-Anlagen werden meist in Komplettpaketen verkauft, bestehend aus einem oder einigen wenigen PV-Modulen, Wechselrichter und Steckverbindung. Für Ihre Immobilie oder Mietwohnung ist eine sichere und auflagengerechte Halterung oder Aufständerung von Priorität. Diese sind einzeln erhältlich. Haben Sie Ihre individuellen Anforderungen ermittelt, können Sie verschiedene Produkte online recht gut vergleichen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) bietet online eine tabellarische Übersicht diverser Steckersolargeräte. Die Marktübersicht der DGS bietet Angaben zu Leistung in Watt, Art der Befestigung, Design, vermiedenem Netzbezug, Autarkiegrad und DGS-Konformität.
Wie und wie gut spart die Mini-PV-Anlage Strom?
Ein wesentlicher Unterschied der Steckersolargeräte zu den Paneelen am Eigenheim oder der Energieversorger ist, dass es sich um einen Anschluss an den hauseigenen Endstromkreis handelt. Der erzeugte Strom speist nicht direkt die Geräte, sondern verlangsamt bzw. drosselt den Zähler. Steckersolargeräte speisen somit tof den Verbrauch durch Geräte im Stand-by-Modus. Das heißt zudem, dass mehrköpfige bzw. größere Haushalte besonders gut von der PV-Anlage für die Steckdose profitieren können, vor allem wenn mehr Strom zu unterschiedlichen Zeiten genutzt wird.
Einer Beispielrechnung der DKE zufolge wäre bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Energiebedarf von 4000 kWh mit einer 500-Watt-Anlage, aufgrund eines Erzeugnisses von 350-450 kWh/Jahr, etwa 10% weniger Strom vom Netzbetreiber bezogen. Obendrein kann auch von der Einspeisevergütung in geringem Maß profitiert werden, sofern der Netzbetreiber diesen Anspruch nicht von vornherein untersagt.
Die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) erstellt Normen und Standards für diverse elektrotechnische Produkte und Anlagen und vertritt die deutschen Interessen vor internationalen Normungsorganisationen
Auflagen und Voraussetzungen
Je nach Mietvertrag oder Wohnungseigentümergemeinschaft, baulichen Gegebenheiten, Ort und Art der Anbringung innerhalb der Immobilie und dem Energieversorger können die bürokratischen Hürden und Anforderungen zum Einsatz der Steckersolargeräte ganz unterschiedlich ausfallen. Nichtsdestotrotz gibt es allgemeine Voraussetzungen, Pflichten und Schwellenwerte, die nach geltendem Recht in jedem Fall greifen.
- Generell müssen auch Mini-PV-Anlagen jeweils beim Marktstammdatenregister (MaStR) und Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden.
- Überschreitet eine einzelne Anlage eine Gesamtleistung von 600 Watt, muss diese von eingetragenem Personal für Elektrik oder Elektroinstallation angeschlossen werden.
- Da sowohl Bezug vom Netz als auch Einspeisung erfolgt, ist ein Zweirichtungszähler verpflichtend.
- Es gibt bestimmte Normen und Vornormen. Diese sind nicht gesetzlich bindend, können aber durchaus den Maßstab für Bedingungen seitens Ihres Netzbetreibers setzen.
- Der Anschluss Ihrer Anlage sollte (gemäß Vornormen oder vom Netzbetreiber verlangt) anstelle der üblichen Schutzkontaktsteckdose über eine sogenannte Wieland-Steckdose erfolgen. Dies ist darin bedingt, dass berührbare Steckstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen sollten.
Gibt es Risiken?
Generell können Risiken bei der Einspeisung ins Stromnetz bestehen. Diesen kann jedoch mit der Einhaltung bestimmter Normen/Vornormen vorgebeugt werden. Um Ihre Leitungen vor Überlastung zu schützen, empfiehlt sich beispielsweise die Einspeisung vor der Sicherung. Der Leitungsschutz bewertet somit stets den Gesamtstrom. Die bereits an voriger Stelle erwähnte Norm, dass berührbare Steckstifte in nicht gestecktem Zustand nicht unter Spannung stehen sollen, soll vor Stromschlägen schützen. Brandgefahr besteht unter normgerechtem Betrieb grundsätzlich nicht.
Fazit
Wie sie sehen, gibt es einiges zu beachten, bei der Mini-PV-Anlage für die Wohnung und doch kann es sich durchaus lohnen. Die Kosten belaufen sich meist im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Die Anschaffung der Geräte wird vielerorts seitens Länder, Städte oder Kommunen zudem gefördert. Somit kann sich eine Amortisation in 3 bis 5 oder auch durchaus weniger Jahren ergeben. Auch im Hinblick auf die Genehmigung seitens Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft stehen die Chancen bald womöglich besser. Hierzu mehr in unserem Blog zu den vorgesehenen Erleichterungen zum Zugang zu Solarenergie in Miets- und Eigentumswohnungen.
Viele Detailangaben und spezifische Fragen können Sie auch in Faktenpapieren oder ähnlichen Veröffentlichungen Ihrer Landkreise oder Kommunen entnehmen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet sowohl in Text- (Faktenpapier etc.) als auch Videoform nähere Information zum Thema.
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